Freiheit für Legehühner!





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„Keine Käfige mehr für Legehennen!“ fordern wir schon seit fast 60 Jahren. Gerade mal 890 Quadratzentimeter, etwa anderthalb DIN-A4-Seiten, stehen den Hühnern derzeit in den Kleingruppen-Käfiganlagen zur Verfügung. Das Bundesverfassungsgericht hatte nach einer Klage der Landesregierung Rheinland-Pfalz die Verordnung für die Haltung von Legehennen in Kleingruppen-Käfigen im Oktober 2010 für nichtig erklärt. Eine Neuregelung muss bis zum 31. März 2012 erfolgen.

Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hatte einen Verordnungsentwurf in den Bundesrat eingebracht, nach dem die Legehennen noch bis 2035 ihr Dasein in Kleingruppenkäfigen fristen sollten. Nach heftigen Protesten des Deutschen Tierschutzbundes und den persönlichen Bemühungen der Landesregierung Rheinland-Pfalz ist es gelungen, den Verordnungsentwurf der Bundesregierung scheitern zu lassen. Die Bundesregierung ist damit gezwungen, in neue Beratungen mit den Ländern einzutreten.

http://www.tierschutzbund.de/demo_huehnerkaefige.html

Mit unserer Lobbyarbeit und der Kampagne „Kein Ei aus Quälerei“ setzen wir uns seit Jahren für ein Verbot der grausamen Käfigbatterien für Legehennen ein.

Als ersten Erfolg konnten wir erreichen, dass Eier im Handel entsprechend ihrer Herkunft gekennzeichnet werden. Seit Januar 2004 müssen alle Eier mit einem Zahlencode versehen sein, der unter anderem Auskunft über das Haltungssystem der Legehennen gibt. Seit Juli 2005 gilt dies auch für die auf  Wochenmärkten lose angebotenen Eier.

Eierkennzeichnung

Die Eier werden mit einem Code gekennzeichnet,  zum Beispiel:
1 DE-23457
Die erste Ziffer steht dabei für das Haltungssystem:


Welttierschutzt


Der Tierschutz steht seit 2002 als Staatsziel im Grundgesetz. Trotzdem hat sich an der realen Situation der Tiere wenig geändert. Deshalb rufen der Deutsche Tierschutzbund und die ihm angeschlossenen über 700 Tierschutzvereine zum Welttierschutztag am 4. Oktober 2011 das Leitmotto „Für ein neues Tierschutzgesetz“ aus.

Bittere Realität beim Umgang mit Tieren

Bislang ist das Tierschutzgesetz eher ein Nutzgesetz:

  • In der Landwirtschaft werden Tiere für ihre Haltung „zurechtgestutzt“: Beispielsweise werden Hühnern die Schnäbel abgeschnitten, Ferkel ohne Betäubung kastriert, Rinder unter Schmerzen enthornt.
  • Bei der Schlachtung landwirtschaftlich genutzter Tiere ist nicht sichergestellt, dass sie angst- und schmerzfrei sterben.
  • In Wissenschaft und Industrie müssen Tiere noch immer leiden und sterben, obwohl tierversuchsfreie Alternativen verfügbar sind.
  • Im Gegensatz zu anderen Ländern ist in Deutschland die Haltung von Tieren zur reinen Fellgewinnung weiterhin erlaubt.
  • In Wanderzirkussen dürfen Wildtiere wie Tiger, Bären oder Elefanten noch immer mitgeführt werden, obwohl eine tiergerechte Haltung dort prinzipiell nicht möglich ist.

Bereits diese wenigen Beispiele zeigen, das eine umfassende Novellierung des Tierschutzgesetzes notwendig ist. Dazu gehört auch unsere Forderung nach einem Verbandsklagerecht für seriöse, gemeinnützige Tierschutzverbände. Nur dann können wir für die Tiere auch vor Gericht eintreten.

Der Deutsche Tierschutzbund hat konkrete Eckpunkte zu einer Novellierung des Tierschutzgesetzes erarbeitet, die helfen sollen, damit die Würde und der Eigenwert der Tiere endlich anerkannt und geschützt werden.


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